Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Teilnahme an dem Medikamentenservice der Quasana GmbH

Stand: 25.05.2018

1.     Anbieter

Der Medikamentenservice wird von der Quasana GmbH, Meisenstr. 2, 65824 Schwalbach (nachfolgend kurz „Quasana“ genannt), betrieben. Den Servicebereich des Quasana Medikamentenservice erreichen Sie per Post an unser Kundencenter Quasana, Kaiserstr. 47, 60329 Frankfurt a.M. oder per E-Mail unter service@quasana.de.

 

2.     Teilnahme

Der Kunde hat die Möglichkeit, sich als Nutzer des Medikamentenservice registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Deutschland.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist das Ausfüllen des Antragsformulars, mindestens mit Angabe des Namens, der Adresse, der E-Mail-Adresse und entweder das Ausfüllen der Rückseite des Antragsformulars („Recht auf Datenübertragbarkeit“) oder das Ausfüllen des Formulars „Kundenangaben für die Teilnahme am Quasana Medikamentenservice“ erreichbar unter www.neukunde.quasana.de nach Erteilung eines Passwortes durch Quasana, die Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung und das anschließende Abgeben des Antragsformulars an einen Quasana Mitarbeiter. Alle weiteren Angaben sind freiwillig. Einige Dienstleistungen können nur auf Basis dieser erweiterten Angaben erfolgreich angeboten werden.

Für die Registrierung als Nutzer des Medikamentenservices ist die Zustimmung und Freigabe durch Quasana erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Medikamentenservice.

 

3.     Karte

Jeder Kunde des Medikamentenservice erhält nach Zustimmung des Antrags durch Quasana eine Kundenkarte. Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Quasana, ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber benutzt werden. Quasana behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Legitimation des Kunden durch einen geeigneten Nachweis (z. B. durch einen Personalausweis) zu prüfen.

 

4.     Art und Umfang der Leistungen

Eine genaue Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Quasana verpflichtet sich, die beschrieben Leistungen fachgerecht und gewissenhaft auszuführen.

Zusätzliche Kundenwünsche können gegen eine gesonderte Vergütung erbracht werden.         

Zur Erbringung der unter im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Dienstleistungen greift Quasana auf qualifizierte Partner zurück. Hierzu zählen insbesondere die von Ihnen aufgesuchten medizinischen Einrichtungen und die Partnerapotheken von Quasana.

 

5.      Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Bei Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses wird der Kunde durch Quasana per E-Mail über die Änderungen oder das neue Preis- und Leistungsverzeichnis informiert. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Widerspruch einlegen. Macht er dies nicht, gilt das neue Preis- und Leistungsverzeichnis als vereinbart.

Der Widerspruch bedarf der formlosen Schriftform. Eine Widerspruchsbelehrung wird mit jeder Änderungsmitteilung an den Kunden gesendet.

Widerspricht der Kunde, so haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.

 

Der Quasana Kunde profitiert von Rahmenkonditionen, die Quasana mit den Partnerapotheken auf alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aushandelt. Die Rahmenkonditionen sind im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zu finden.

 

Die Partnerapotheke stellt die bestellten Arznei-, Hilfs-, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und weitere bestellte Waren, sowie anfallende Zuzahlungen direkt Ihnen als Kunde in Rechnung. Quasana erhält bei der Abholung der bestellten Waren von der Partnerapotheke lediglich die Rechnung und leitet diese bevorzugt per E-Mail an den Kunden weiter. Quasana tritt nicht in Vorkasse. Rechnungen für durch Quasana erbrachte Dienstleistungen werden ebenfalls bevorzugt per E-Mail an den Kunden gestellt.

Der Kunde kann gegen Forderungen von Quasana nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie Zurückbehaltungsrechte nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen geltend machen.

 

6.     Laufzeit und Beendigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

Bei einer Kündigung des Quasana Medikamentenservices werden bereits beauftragte Bestellungen noch ausgeführt. Die Kündigung berührt die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstanden Zahlungsverpflichtungen nicht.

 

Quasana behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Insbesondere ist ein wichtiger Grund anzunehmen, wenn

(1) der Quasana Medikamentenservice mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden eingestellt oder verändert wird.

 

7.     Informationspflichten

Der Kunde wird Quasana alle relevanten Änderungen, wie z. B. Adressänderungen, unverzüglich anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Verlust oder Diebstahl der Karte sowie bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung.

 

8.     Kartenmissbrauch

Ein Kartenmissbrauch liegt vor, wenn der Kunde gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder es unterlässt, Angaben, die unrichtig geworden sind, zu berichtigen, und wenn der Kunde versucht, daraus Vorteile zu ziehen.

 

9.     Datenschutz

Die Datenschutzerklärung des Quasana Medikamentenservices können Sie unter https://www.service.quasana.de aufrufen. Es gilt jeweils die aktuellste Version. 

 

10.   Haftung

Quasana übernimmt – außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln -  keine Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Schäden jedweder Art. Für den Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Quasana auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

11.   Sonstige Bestimmungen

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Quasana findet ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main als vereinbart.

Sofern einzelne Klauseln der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Rechtslücken.

 

12.   Änderungsvorbehalt

Quasana behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, beispielsweise wenn eine solche Änderung bzw. Ergänzung (einheitlich „Änderung“) im Interesse einer einfacheren oder sichereren Abwicklung des Medikamentenservices angezeigt ist, z. B. zur Missbrauchsprävention.

Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem vorgesehenen Inkrafttreten einer Änderung vorab in Textform mitgeteilt („Änderungsmitteilung“); auch vor diesem Hintergrund ist vom Kunden für eine fortlaufende Aktualisierung seiner Kontaktdaten Sorge zu tragen. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung („Widerspruchsfrist“) widerspricht oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Dienstleistung des Medikamentenservices wahrnimmt. Auf diese Rechtsfolgen wird der Kunde im Rahmen einer Änderungsmitteilung nochmals gesondert hingewiesen.

 

Änderungen dieser AGB sind auch ohne Einholung einer Zustimmung bzw. ohne, dass dem Kunden Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde, zulässig, (i) wenn Änderungen für den Kunden lediglich vorteilhaft sind, (ii) Änderungen rein technisch oder prozessual bedingt sind, es sei denn, solche Änderungen führen zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzung des Medikamentenservices, (iii) sofern und soweit Quasana verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit rechtlichen Vorgaben herzustellen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder (iv) Quasana einem Gerichtsurteil oder einer behördlichen Entscheidung nachzukommen hat; über entsprechende Änderungen der AGB wird der Kunde angemessen informiert, im Regelfall per E-Mail.

 

Kündigungsrechte des Kunden und von Quasana (vgl. Ziff. 6 dieser AGB) werden durch diese Regelungen über Änderungen der AGB weder beschränkt noch ausgeschlossen.